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Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode ist so etwas wie ein Kirchenparlament und vertritt die Kirchengemeinden des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde, sowie die Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises - also z.B. die Frauen- oder Jugendarbeit. Es werden kirchenpolitische Themen behandelt, die von grundsätzlichen Herausforderungen für die Kirche bei der Energiewende bis hin zu Fragen der Gestaltung des kirchlichen Gemeindelebens reichen.

Die Strukturen: Die gewählten Kirchenkreis-Synodalen, also die Personen, die im jeweiligen Kirchenkreis in die Synode gewählt wurden, erlangen mit der Wahl eine sechsjährige Amtszeit. Zur Wahl stehen dabei Menschen, die in verschiedensten Verhältnissen zur kirchlichen Arbeit stehen und in festen Quoten in die Synode einziehen. Die zu wählenden Personen dieser Bereiche sind Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeiter-, Werke-Synodalen und unter Umständen auch Berufene, die sich zur Kandidatur aufstellten bzw. vorgeschlagen wurden. Die größte Gruppe, die in die Synode gewählt wird, ist die der Gemeinde-Synodalen. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitglieder, die u.a. kirchlichen Einsatz leisten und somit ein Interesse daran haben, an der Arbeit der Synode zu partizipieren. Der gesamte Umfang der Synode beträgt mindestens 44 bis maximal 154 Mitglieder (dies wird vor der Wahl festgelegt).

Junge Menschen in der Kirche:
Seit der Kirchenkreissynodenwahl in 2023 müssen mindestens 10% der Kandidaten und Kandidatinnen mindestens 18 und unter 27 Jahren alt sein. Dies ist ein relativ aktueller Beschluss und steht bereits in der Verfassung der Nordkirche (dauerhaft) geschrieben. Mit diesem Beschluss sollen junge Menschen in ihrem Engagement in der Kirche unterstützt werden und ihre Stimme in den kirchlich-politischen Abläufen der Synode mehr Gehör finden. Zwar gibt es bereits „Jugenddelegierte", mit Sprach- und Antragsrecht, welche an den Sitzungen teilnehmen, sie besitzen jedoch (auch weiterhin) keinerlei Stimmrecht. Ebenso werden die „Jugenddelegierten" auch nicht über die nun anstehende Wahl gewählt, sondern über externe Gremien der Jugendlichen.

Wer wählt?
Die Wahl fand vom 03.09.-30.09.2023 in den Sitzungen der Kirchengemeinderäte (KGR) statt, also die Institution, deren Mitglieder Sie Ende letzten Jahres 2022, direkt gewählt haben. Die Gewichtungen der Stimmen, die der KGR abgibt, hängt dabei von der Größe der Kirchengemeinde, in Relation zu anderen Kirchengemeinden im Kreis ab. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse, sowie die Einführung der Gewählten in der Kirchenkreissynode, werden voraussichtlich Ende 2023 bzw. Anfang 2024 durchgeführt.
Antonia Arp

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