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Hilfestellung bei einem Sterbefall

Was ist im Sterbefall zu tun?

Was ist bei einem Todesfall kurzfristig zu tun?

Wenn ein Angehöriger Ihres Hausstandes verstorben ist, müssen Sie als Hinterbliebene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines Menschen dominiert wird.

Diese Schritte sollten sie gehen:

Sofort zu regeln:

  • Den Arzt benachrichtigen (116117), wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen:

In den folgenden Tagen zu regeln:

  • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
  • Bestattungsform und Grab festlegen (z.B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab, Baumfriedhof)
  • Sarg und Ausstattung auswählen
  • Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereisten Verwandte und Bekannte organisieren
  • Angehörige und Freunde benachrichtigen und evtl. um Hilfe bitten
  • Den Bestattungsablauf besprechen mit Angehörigen, Bestatter und Pastor
  • die Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.)
  • dem Pastor Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
  • eine Druckerei mit der Sterbeanzeige beauftragen
  • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben
  • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen
  • Für Trauermahl Räumlichkeiten reservieren
  • Trauerkleidung aussuchen

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